Sachverständiger Koblenz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Robin Hilgert Koblenz

Robin Hilgert

Bausachverständiger und Baugutachter

Margaretenweg 18
56073 Koblenz
Tel: 0261 1349 80 50
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Qualifikation

  • Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Koblenz steht Ihnen Herr Robin Hilgert als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Robin Hilgert kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Koblenz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Koblenz kommen bzw. sich nicht in Koblenz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Koblenz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Koblenz liegt im Norden von Rheinland-Pfalz und gehört zu den ältesten Städten Deutschlands. Die naheliegenden Großstädte sind Bonn und Mainz. Koblenz grenzt nordöstlich an den Westerwaldkreis, östlich an den Rhein-Lahn-Kreis und im Süden, Westen und Norden an Landkreis Mayen-Koblenz. Sowohl die Besucher als auch die Einwohner von Koblenz haben die Möglichkeit ihre Freizeit Kulturell zu gestalten. Mit zahlreichen Theatern und Museen bietet Koblenz den Leuten ausreichend Unterhaltung. Man hat aber auch die Möglichkeit sich Schlösser und Burgen wie z.B. das Schloss Stolzenfels oder die Alte Burg anzusehen. Neben den alten Bauten hat Koblenz noch mehr Sehenswürdiges zu bieten. Nicht zuletzt das sogenannte „deutsche Eck“, an welchem die Mosel in den Rhein mündet. Dort steht ein Reiterstandbild des ersten Deutschen Kaisers Wilhelm I. Das „deutsche Eck“ zieht jährlich unzählige Touristen nach Koblenz. Auch die Festung Ehrenbreitstein ist eine sehr beliebte Sehenswürdigkeit in Koblenz und beherbergt unter anderem ein Museum und eine Jugendherberge. Wer sich weniger der Kultur aber mehr der Natur von Koblenz widmen möchte, hat die Möglichkeit sich in Parks oder Wäldern zu entspannen. Für die sportlichen Einwohner hat Koblenz ebenfalls einiges zu bieten. Vom Flugsportverein Aero-Club Koblenz e.V. über den Fechtverein Königsbacher SC Koblenz e.V. bis hin zum Tischtennisverein TTC Olympia Koblenz e.V. 1953 hat man hier jede Menge Auswahl an Sportarten.

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